Mein Angebot

Psychotherapie für Erwachsene

Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren zur Behandlung psychischer, psychosozialer und psychosomatischer Leidenszustände.

Es gibt Situationen im Leben, die allein nicht bewältigbar sind. Lebenskrisen, unerwartete Ereignisse oder psychische Störungen bedürfen professioneller Behandlung und Unterstützung. Ziel der Psychotherapie ist es, psychische Erkrankungen zu heilen oder zu lindern, bei Krisen und Belastungen zu unterstützen und begleiten, festgefahrene Verhaltensmuster zu erkennen und durch neue, zielgerichtete abzulösen. Weiters fördert sie den persönlichen Entwicklungsprozess und die Gesundheit. All das geschieht in meiner Praxis wertschätzend, auf Augenhöhe und in einem sicheren Rahmen.

Themen/Fokus:

  • Depressionen, Einsamkeit, Niedergeschlagenheit, Isolation
  • Frauenspezifische Themen
  • Schwangerschaft und Geburt
  • Geschlecht und eigene Identität
  • Psychosomatische Beschwerden
  • Schlafstörungen
  • Trauma und traumatische Erlebnisse
  • Krisen und belastende Lebensumstände
  • Unterstützung bei schwierigen Entscheidungen
  • Partnerschaft, Beziehungsformen und Familie
  • Burn-Out, Stress, Gedankenkreisen, Erschöpfung
  • Selbstreflexion und persönliche Weiterentwicklung



Elternberatung vor Scheidung
Beratung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Abs. 1a AußerStrG

Eine Trennung der Eltern bedeutet für das Kind oder die Kinder immer eine schmerzliche Erfahrung -auch wenn die Eltern sind womöglich über Obsorge, hauptsachlicher Aufenthaltsort und Kontaktrecht einig sind. Damit Eltern erfahren, wie sich die neue Situation auf die Kinder auswirken kann und was sie von ihnen benötigen um damit gut umgehen zu können, ist eine Beratung die an den Bedürfnissen der Kinder orientiert ist, sinnvoll und notwendig.

Die Einzel- oder Elternpaarberatung dauert 50 Minuten. Direkt nach der Beratung erhalten Sie die für das Gericht notwendige Bestätigung.

Trennungundscheidung.at



Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung nach § 107 AußStrG

Eine Erziehungsberatung nach § 107 AußStrG kann vom Gericht angeordnet werden, wenn zB.:

  • eine fehlende oder gestörte Kommunikation und Kooperation zwischen den Eltern existiert
  • keine geregelte Obsorge- und/oder Kontaktregelung vereinbart werden kann
  • unterschiedliche Erziehungshaltungen den Alltag erschweren
  • das Kindeswohl nicht im Mittelpunkt steht und somit die kindlichen Bedürfnisse nicht adäquat befriedigt werden können

Das Gericht legt die Stundenanzahl fest. Im Rahmen der Erziehungsberatung nach § 107 AußStrG haben Sie die Möglichkeit in einem geschützten Rahmen über ihre Elternrolle, die damit verbundenen Schwierigkeiten und vor allem über die Bedürfnisse Ihres Kindes/Ihrer Kinder zu reflektieren und zu diese zu bearbeiten. Das Standardsetting sind gemeinsame Beratungseinheiten, außer es ist vom Gericht anders aufgetragen.

Zum Erstgespräch ist der Beschluss des Gerichts über die Maßnahme mitzubringen. Zu Beginn und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Termine wird jeweils eine Bestätigung zur Vorlage bei Gericht ausgestellt.

Trennungundscheidung.at



Elternberatung / Erziehungsberatung

Der Alltag als Eltern/Elternteil kann oftmals überaus heraufordernd und belastend sein. Dieser verantwortungsvollen Rolle, ist es schwer gerecht zu werden – gibt es doch unterschiedliche Einflüsse und Anforderungen durch die eigenen Erfahrungen, Glaubenssätze oder aber auch durch die Gesellschaft, die bewältigt werden sollen und müssen. Elternberatung bietet Unterstützung bei Fragen im Erziehungsalltag, Schwierigkeiten im Familiensystem und/oder mit oder in Schule und Kindergarten. Weiters besteht hier die Möglichkeit die eigene Elternrolle zu reflektieren.

Themen/Fokus:

  • Meine Rolle als Elternteil
  • Belastende Lebenssituationen
  • Geschwisterkonflikte, Konflikte in der Familie
  • Obsorge, Kontaktrecht
  • Trennung, Scheidung
  • Auffälligkeiten des Kindes im Verhalten und/oder Emotion


Psychotherapie für Kleinkinder und Kinder

Einzelpsychotherapie

In die Welt von Kindern gehört das Spiel. Jakob Levy Moreno hat bereits am Anfang des 20 Jahrhundert, dies zur Grundlage der Entwicklung der Psychotherapiemethode Psychodrama herangezogen. Im Spiel können unterschiedliche Rollen ausprobiert werden, belastende Szenen können im geschützten Rahmen nachgespielt und so positiv verändert werden. Das fördert die Spontanität und Kreativität des Kindes und somit auch seine Entwicklung.


Gruppenpsychotherapie

Gruppen finden sich im Alltag von jedem Kind in vielfacher Weise wieder. Sie bieten dem Kind viele Entwicklungsmöglichkeiten, stellen aber auch viele Anforderungen an das Kind. Die psychotherapeutische Psychodramagruppe hat das Ziel Symptome, Krankheiten, Störungen im Kindesalter zu verringern und gleichzeitig die Entwicklung des Kindes positiv zu fördern. Die psychodramatisch-therapeutische Gruppe bietet hier den notwendigen spielerischen Rahmen dafür.

Bei Bedarf können auch begleitende Elterngespräche stattfinden.


Themen/Fokus:

  • Auffälligkeiten im Verhalten
  • Kinderkrippen- und Kindergarteneintritt
  • Schwierigkeiten bzgl. Bindung
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Sensible Enwicklungsphasen („Trotzphase“, Kindergarten-und Schuleintritt)
  • Veränderungen der Lebensumstände (zB: Trennung, Scheidung, Erkrankung, Tod, Trauer,…)
  • Ängste
  • Rückzugsverhalten
  • Schulprobleme, Mobbing
  • Übermaß an Traurigkeit, Wut, Stress
  • Trauma und traumatische Erlebnisse
  • Zwangsverhalten

Psychotherapie für Jugendliche

Themen/Fokus

  • Depression, Isolation, Einsamkeit
  • Probleme in der Beziehung zu Anderen (zB: Gleichtaltrigen, Eltern,…)
  • Probleme mit Alkohol oder anderen Substanzen
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Schlafstörungen
  • Herausfordernd Veränderungen wie Schulwechsel, Schulabbruch oder Beginn einer Ausbildung
  • Mobbing
  • Auffälligkeiten in Verhalten und/oder Emotion
  • Veränderungen der Lebensumstände (zB: Trennung, Scheidung, Erkrankung, Tod, Trauer,…)
  • Psychosomatische Beschwerden
  • Zwangsverhalten
  • Trauma und traumatische Erlebnisse


Methode Psychodrama

Ich arbeite nach der Psychotherapiemethode Psychodrama und seine imaginativen Techniken, dem szenischen Spiel, Rollenspiel, Arbeit mit Intermediärobjekten, Familien- und Aufstellungsarbeit.

Psychodrama ist ein in Österreich anerkanntes, aktions- und ressourcenorientiertes Psychotherapieverfahren, das vom Arzt Jakob Levy Moreno in den 1920 Jahren, zuerst in Österreich, dann in den USA entwickelt wurde. Es stützt sich auf anerkannte neurobiologische Erkenntnisse und Bindungstheorien und wird weltweit praktiziert. Psychodrama ist „diejenige Methode, welche die Wahrheit der Seele durch Handeln ergründet“. Somit hat diese humanistische Therapiemethode einen großen Methodenkoffer (u.a. das therapeutische Gespräch, psychodramatische Inszenierungen, Arbeit mit Symbolen, …) - das Angebot wird je nach Anliegen und Person ausgewählt.

Setting und Kosten

Ich biete Einzel- sowie Gruppentherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an.

Die Terminvereinbarung für ein Erstgespräch kann telefonisch als auch schriftlich per Mail erfolgen. Das Erstgespräch dient dem ersten gegenseitigen Kennenlernen. Wir besprechen ihr mögliches Anliegen und Sie bekommen Informationen über die Rahmenbedingungen der Behandlung und meine Arbeitsweise. Bereits im Erstgespräch bietet meine Praxis einen geschützten Ort, in dem Verschwiegenheitspflicht besteht und Sie genügend Zeit und Raum für Ihre Anliegen bekommen.

Termine können auch Online durchgeführt werden.

Die Behandlungsdauer und -frequenz variiert je nach Anliegen, Belastung und psychischer Störung. Dies wird im Rahmen der ersten Einheiten gemeinsam besprochen.

Psychotherapie
Einzelsetting € 80,00/50 min
Gruppensetting € 50,00/90 min

Eine Teilrefundierung durch Krankenkassen ist derzeit nicht möglich.

Elternberatung/Erziehungsberatung
Einzelsetting € 80,00/50 min
Paarsetting € 100,00/50 min

Elternberatung bei Scheidung nach § 95 AußStrG
Einzelsetting € 80,00/50 min
Paarsetting € 100,00/50 min

Familien- Eltern- und Erziehungsberatung nach § 107 AußStrG
Einzelsetting € 100,00/50 min
Paarsetting € 120,00/50 min


Verschwiegenheitspflicht

PsychotherapeutInnen (auch in Ausbildung unter Supervision) unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht nach dem österreichischen Psychotherapiegesetz (§15).


Absageregelung

Im Falle einer Absage, ersuche ich um telefonische oder schriftliche (SMS, E-Mail) Bekanntgabe mind. 24h vor dem vereinbarten Termin. Ansonsten muss die Einheit in Rechnung gestellt werden, da der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.